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   BGH, 12.07.1973 - VII ZR 196/72   

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https://dejure.org/1973,397
BGH, 12.07.1973 - VII ZR 196/72 (https://dejure.org/1973,397)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1973 - VII ZR 196/72 (https://dejure.org/1973,397)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1973 - VII ZR 196/72 (https://dejure.org/1973,397)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    VOB-Vertrag: Entsprechende Anwendung des § 254 BGB bei vorzeitigem Gefahrübergang nach VOB/B § 7? Umfang des Anspruches nach VOB/B § 6 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unabwendbare Umstände - Bauleistung - Vergütungsanspruch - Zerstörte Leistung - Beschädigte Leistung - Gefahraufteilung - Wiederherrstellung - Mitverschulden

Papierfundstellen

  • BGHZ 61, 144
  • NJW 1973, 1698
  • MDR 1973, 923
  • VersR 1973, 1143
  • BauR 1973, 317
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.01.1991 - VII ZR 291/88

    Mißbrauch der Vertretungsmacht bei der Vergabe von Zusatzaufträgen im Rahmen

    Zu Unrecht will die Revision aus der Entscheidung des Senats vom 12. Juli 1973 - VII ZR 196/72 = NJW 1973, 1698 = BauR 1973, 317 etwas anderes herleiten.

    Daß die Bauleistung durch ein solches Ereignis beschädigt oder zerstört worden ist, hat der Auftragnehmer darzulegen (Senat, Urteil vom 23. November 1961 - VII ZR 141/60 = Schäfer/Finnern Z 2.413 Bl. 18; Urteil vom 24. Juni 1968 - VII ZR 43/66 = Schäfer/Finnern Z 2.413 Bl. 34 = WM 1968, 1017; BGHZ 61, 144, 145).

  • BGH, 21.08.1997 - VII ZR 17/96

    Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Zerstörung der am

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind Ereignisse im Sinne des § 7 Nr. 1 VOB/B unabwendbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände, "die nach menschlicher Einsicht und Erfahrung in dem Sinne unvorhersehbar sind, daß sie oder ihre Auswirkungen trotz Anwendung wirtschaftlich erträglicher Mittel durch die äußerste nach der Sachlage zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder in ihren Wirkungen bis auf ein erträgliches Maß unschädlich gemacht werden können" (BGB, Urteil vom 12. Juli 1973 - VII ZR 196/72 = BGHZ 61, 144, 145).

    § 7 Nr. 1 VOB/B regelt abweichend von den Vorschriften des BGB zur Vergütungsgefahr vor Abnahme des Werkes einen Fall des Gefahrübergangs auf den Auftraggeber (BGH, Urteil vom 12. Juli 1973 - VII ZR 196/72 aaO, 146 f; Staudinger/Peters, BGB 13. Bearbeitung (1994) , § 644 Rdn. 31 f).

  • BFH, 07.09.2005 - VIII R 1/03

    Verlustfreie Bewertung halbfertiger Bauten

    Für diese Bauten hat der BFH entschieden, dass sie dem Hersteller als dem wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen seien (Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 30/98, BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741), weil er sie auf eigene Rechnung und Gefahr errichtet und ihr Wert bei wirtschaftlicher Betrachtung seinem Vermögen zuzurechnen ist; auch der Bauunternehmer, der im Rahmen eines Auftrags Bauten für andere erstellt, trägt aufgrund seiner Vorleistungspflicht für das Gelingen der Bauten das Unternehmerrisiko (vgl. u.a. Palandt/Sprau, Bürgerliches Gesetzbuch, 63. Aufl., Einführung vor § 631 Rz. 1) und vor der Abnahme des Werks die Vergütungsgefahr (§§ 640, 641, 644 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 6 Nr. 5, 7 Nr. 1 VOB/B, und dazu Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 12. Juli 1973 VII ZR 196/72, BGHZ 61, 144).
  • BGH, 21.10.1982 - VII ZR 51/82

    Pflicht des Unternehmers zu termingerechtem Beginn und zügiger Beendigung der

    Das war angesichts der von der Beklagten behaupteten damaligen Hochkonjunktur im Baugewerbe vorhersehbar und hätte bei rechtzeitiger Vorsorge - gegebenenfalls auch durch den Einsatz verstärkter wirtschaftlicher Mittel - vermieden werden können (vgl. BGHZ 61, 144, 145; Ingenstau/Korbion aaO, B § 6 Rdn. 15).
  • BGH, 30.06.1988 - III ZR 232/86

    Amtshaftung bei fehlerhaftem Bauvorbescheid

    Die Anwendung des § 254 BGB zum Nachteil des Klägers, setzt voraus, daß er den Schaden mitverursacht hat (BGHZ 3, 46, 48; 61, 144, 147; MünchKomm/Grunsky 2. Aufl. § 254 Rn. 20 m. w. Nachw.).
  • OLG Jena, 29.10.1997 - 2 U 417/97

    Höhere Gewalt i.S. von § 7 Nr. 1 VOB/B

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  • KG, 14.01.2005 - 7 U 30/03

    Objektausführungsplanung bei Großbauvorhaben: Vergütungsanspruch des Architekten

    Dem steht entgegen der Ansicht der Beklagten auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BauR 1973, 317) insoweit nicht entgegen, denn dort ging es um die Wiederherstellung des geschuldeten Werkes.
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2002 - 4 U 187/01

    Entschädigungspflicht des Versicherers aus der Bauleistungsversicherung

    Dass ist bei Niederschlägen und anderen Witterungseinflüssen indes nur der Fall, wenn es sich um ganz außergewöhnliche, nach der Jahreszeit nicht zu erwartende Wetterbedingungen handelt (Ingenstau/Korbion/Oppler, VOB, 14. Aufl., B § 7 Rn. 23; Nicklisch/Weick, VOB, 3. Aufl., § 7 Rn. 13; vgl. dazu BGH, BauR 1973, 317, 318).
  • OLG Köln, 05.12.1995 - 24 U 114/95

    Ausgestaltung der gerichtlichen Durchsetzung eines werkvertraglichen Anspruchs

    Dieser Grundsatz ist durch § 7 VOB wegen des höheren Risikos des Bauunternehmers, der seine Leistung regelmäßig außerhalb seines Betriebes auf fremdem Grund und Boden zu erbringen hat (vgl. dazu Heiermann-Riedl-Rusam, 7. Aufl., § 7 Rdnr. 7; Ingenstau-Korbion, 12. Aufl., § 7 Rdnr. 19; Nicklisch-Weick, 2. Aufl., § 7 Rdnr. 5) dahin eingeschränkt, daß der Auftraggeber die Gefahr für die Beschädigung oder Zerstörung trägt, wenn sie u. a. auf Umständen beruht, die nicht nur der Unternehmer nicht zu vertreten hat, sondern unabwendbar d. h. nach menschlicher Einsicht und Erfahrung in dem Sinn unvorhersehbar sind, daß sie oder ihre Auswirkungen trotz Anwendung wirtschaftlich erträglicher Mittel durch die äußerste nach der Sachlage zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder in ihren Wirkungen bis auf ein erträgliches Maß unschädlich gemacht werden können (vgl. BGH NJW 73, 1698; 91, 1812, 1814; Heiermann-Riedl-Rusam, § 7 Rdnr. 11; Ingenstau-Korbion, § 7 Rdnr. 22; Nicklisch-Weick, § 7 Rdnr. 12).

    Unerheblich ist, ob sie außer- oder innerbetrieblicher Natur sind (vgl. BGH BB 62, 111; NJW 73, 1698: Regenfälle; OLG Köln - 22. Zivilsenat - Schäfer-Finnern-Hochstein § 7 VOB Nr. 2: Wassereinbruch eines Flusses; BGH LM VOB Nr. 31 = VersR 68, 991: Diebstahl; BGH BauR 81, 71: Fahrlässige Brandstiftung durch einen anderen am Bau beteiligten Unternehmer).

  • OLG Bremen, 08.04.1997 - 3 U 81/96

    Stürme mit Orkanböen sind an der Nordsee nicht ungewöhnlich!

    Ein anderer unabwendbarer Umstand, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, setzt ein Ereignis voraus, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung in dem Sinne unvorhersehbar ist, daß es oder seine Auswirkungen trotz Anwendung wirtschaftlich erträglicher Mittel durch die äußerste nach der Sachlage zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder in seinen Auswirkungen bis auf ein erträgliches Maß unschädlich gemacht werden könnte (vgl. BGHZ 61, 144, 145 = BauR 1973, 317).
  • OLG Stuttgart, 11.08.1993 - 1 U 189/92

    Zusätzliche Leistung bei Verwirklichung des "Baugrundrisikos"

  • OLG Nürnberg, 05.09.1994 - 10 UF 1827/94

    Fortsetzung des Rechtsstreits bei Übergang des Unterhaltsanspruchs nach

  • OLG Köln, 20.12.1983 - 22 U 111/83

    Schadensersatzanspruch aus § 7 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

  • OLG Jena, 30.04.2002 - 3 U 1144/01

    Werklohnanspruch für Stützwanderrichtung

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